Musik macht Kirche

Kirche macht Musik

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Umsatzsteuer-Pflicht ab 2027

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Umsatzsteuer-Regelung für Kirchengemeinden. Eine erneute Verschiebung auf den 1.1.2027 hat stattgefunden. 

Die Kirchenmusik ist den Theatern usw. gleichgestellt. Deshalb gelten hier die Ausnahmeregelungen von § 4 UStG Nr. 20. Im nächsten Jahr werden im "forum" ausführlichere Informationen bereitgestellt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 22. Oktober 2025

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