Musik macht Kirche

Kirche macht Musik

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Jugendschutz

Im Bundesland Hessen gilt für die Beschäftigung und Entlohnung von Kindern und Jugendlichen als Organisten oder Chorleiterinnen im Gottesdienst, auch an Sonn- und Feiertagen: Jugendliche von 15-18 Jahren können beschäftigt werden. Dabei ist die Beschränkung auf zwei Sonntage pro Monat zu beachten. Kinder bis 15 Jahre können beschäftigt werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Regionalverwaltung.

Diese Regelung gilt mittlerweile auch für das Bundesland Rheinland-Pfalz.

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Veröffentlichung

Mo, 06. Januar 2025

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