Musik macht Kirche

Kirche macht Musik

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Mitgliedschaft

Wir laden Sie herzlich zur Mitgliedschaft ein!
In einer Zeit großer Veränderungen in Kirche und Gesellschaft ist unser Berufsverband ein wichtiger Gesprächspartner für kirchliche Gremien und Institutionen – von Kirchenvorständen und Dekanaten bis hin zur Kirchensynode und zur Kirchenleitung. Unsere Argumente werden umso mehr Beachtung finden, je mehr Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker unserem Verband angehören.


Wir würden uns freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen!


Ihr Verbandsrat

Weitere Informationen:

Sie können jederzeit Mitglied im Landesverband werden. 

 

Für unsere Jahresbeiträge gibt es zwei Beitragsgruppen: 

 

I. Nebenberufliche, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Ruhestand, Studierende der Kirchenmusik und sonstige Mitglieder zahlen (2025 noch) einen Mindestbeitrag in Höhe von EUR 20,-. 

 

II. Hauptberufliche (100%) zahlen (2025 noch) bei Vergütung nach KDAVO oder vergleichbarer Vergütung
EUR 35,- (E8)                        
EUR 37,- (E9)                         
EUR 40,- (E10)
EUR 45,- (E11 und höher)


Teilzeitbeschäftigte zahlen (in ihrer Vergütungsgruppe) entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs (z.B. 75%), jedoch nicht weniger als den Mindestbeitrag (EUR 20,-).

 

Die Mitgliederversammlung hat im September 2025 beschlossen, die Mitgliedsbeiträge nach 24 Jahren erstmalig wieder zu erhöhen. Diese Anpassung war nötig geworden, weil die Einnahmen auch aufgrund der sinkenden Mitgliederzahl die deutlich gestiegenen Ausgaben (Forum Kirchenmusik, Kirchenmusikalische Nachrichten, usw.) nicht mehr decken konnten.

Somit gelten ab 1. Januar 2026 folgende Beitragssätze:

Mindestbeitrag (Nebenberufl. &c.) 29,50 €
E 8        53,50 €
E 9        54,50 €
E 10       59,00 €
E 11 (und höher)  66,50 €

Der Mindestbeitrag ist somit immer noch günstiger, als der Preis, der allein für den Bezug der Kirchenmusikalischen Nachrichten und das forum kirchenmusik im direkten Jahresabonnement beim Zentrum Verkündigung bzw. beim Strube Verlag zu zahlen wäre (€ 37,--).

 

Die Beiträge werden per Bankeinzug jeweils zum 31. März des Jahres erhoben. Neueintretende Mitglieder zahlen einen Beitragsanteil vom Beginn des Quartals. Die Mitgliedschaft kann nur zum 31. Dezember eines Kalenderjahres enden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.