Musik macht Kirche

Kirche macht Musik

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Freizeitausgleich für Dienst an Feiertagen

Der Landesverbandsrat hat bei der Personalabteilung der EKHN nachgefragt, wie es sich mit dem Freizeitausgleich für die kirchenmusikalischen Dienste an staatlichen Feiertagen verhält. Auch der Spezialfall des Feiertagsdienstes am arbeitsfreien Tag kam zur Sprache. Die entsprechenden Regelungen lesen Sie hier.

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Veröffentlichung

Mo, 06. Januar 2025

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