Freizeitausgleich für Dienst an Feiertagen
Der Landesverbandsrat hat bei der Personalabteilung der EKHN nachgefragt, wie es sich mit dem Freizeitausgleich für die kirchenmusikalischen Dienste an staatlichen Feiertagen verhält. Auch der Spezialfall des Feiertagsdienstes am arbeitsfreien Tag kam zur Sprache. Die entsprechenden Regelungen lesen Sie hier.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Umsatzsteuer-Pflicht ab 2027
Mi, 22. Oktober 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Umsatzsteuer-Regelung für Kirchengemeinden. Eine erneute ...
Jugendschutz
Mo, 06. Januar 2025
Im Bundesland Hessen gilt für die Beschäftigung und Entlohnung von Kindern und Jugendlichen als ...

