Freizeitausgleich für Dienst an Feiertagen
Der Landesverbandsrat hat bei der Personalabteilung der EKHN nachgefragt, wie es sich mit dem Freizeitausgleich für die kirchenmusikalischen Dienste an staatlichen Feiertagen verhält. Auch der Spezialfall des Feiertagsdienstes am arbeitsfreien Tag kam zur Sprache. Die entsprechenden Regelungen lesen Sie hier.
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